Allgemeine Geschäftbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen FIORESE Kochevents & BBQ`S
1. Geltungsbereiche
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für Verträge zwischen FIORESE, Schweiz (nachfolgend FIORESE) und der Kundin (nachfolgend Kundin) über die Erbringung von gastronomischen Dienstleistungen (einschließlich aller damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen) durch FIORESE bei Veranstaltungen der Kundin, insbesondere Kochevents & BBQ`S und zwar sowohl bei:
1. Stellung der Veranstaltungsräume durch die Kundin
2. Stellung der Veranstaltungsräume durch einen Dritten
FIORESE liefert ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kundin sind nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurden.
Individualabreden im Veranstaltungsvertrag/ Angebot haben - insbesondere auch bei Widersprüchen zwischen diesen Individualabreden und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen- Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind daher gesondert zu vereinbaren und als Individualabrede im Veranstaltungsvertrag/ Angebot aufzunehmen.
2. Dienstleistung des FIORESE
Die Kundin überträgt das Eventcatering am Anlass gemäss Detail-Offerte exklusiv an FIORESE.
FIORESE verpflichtet sich, bei der Besorgung des Caterings in sorgfältiger Weise vorzugehen. Er ist bemüht, das Catering zeitgerecht und zur vollsten Zufriedenheit der Kundin durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt.
3. Vertragsabschluss
Gestützt auf die Angaben der Kundin unterbreitet ihr FIORESE eine detaillierte Event/Catering-Offerte. Nach einer allfälligen Bereinigung der Offerte bestätigt die Kundin FIORESE ihr Einverständnis mit der Offerte elektronisch oder schriftlich und erteilt damit den Auftrag. In Eilfällen ist auch eine mündliche Zusage der Kundin bindend. In einem solchen Fall erfolgt eine schriftliche Bestätigung durch FIORESE unter Bezugnahme der Offerte.
Erfolgt die Bestätigung durch die Kundin nicht innert der von FIORESE gesetzten Frist, verliert die Offerte ihre Gültigkeit.
Der Vertrag kommt in sämtlichen Fällen zustande, sobald FIORESE den Auftrag schriftlich bestätigt hat.
Einzelheiten der Vereinbarung zwischen der Kundin und FIORESE ergeben sich demnach aus der elektronischen oder schriftlichen Auftragsbestätigung und allfälligen Anhängen, wobei die Anhänge integrierende Bestandteile des Vertrags zwischen den Parteien bilden.
4. Änderung der Personenzahl
Der Kunde muss FIORESE eine Änderung der Personenzahl spätestens 5 Tage vor Anlassbeginn mitteilen, wenn möglich in schriftlicher Form.
Spätere Änderungen können nicht mehr garantiert werden. Sollte die Personenzahl grösser sein als vereinbart, wird versucht, nach Möglichkeit der Kapazitäten, alle Personen zu bewirten.
Die definitive Teilnehmerzahl muss spätestens 3 Arbeitstage vor dem Anlass mitgeteilt werden. Diese Personenzahl dient als Basis für die Rechnungsstellung. Für nicht erscheinende Teilnehmende werden die vollen Kosten berechnet.
Personenänderungen können zudem Anpassungen der kalkulierten Preise zur Folge haben.
5. Geringfügige Änderungen
FIORESE behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, aufgrund von fehlenden Waren oder nicht einkalkulierten Preiserhöhungen, seine Dienstleistungen angemessen zu ändern bzw. anzupassen.
6. Vorauszahlung
FIORESE ist berechtigt, bei Vertragsabschluss von der Kundin eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Details regelt die Offerte bzw. der Vertrag.
7. Stornierung
Bei Annullierung eines Auftrags durch den Kunden stellt FIORESE folgende Kosten in Rechnung:
• Bis 96 Stunden vor dem Anlass 50% der vereinbarten Leistung
• Bis 48 Stunden vor dem Anlass 100% der vereinbarten Leistung
Bereits entstandene Kosten von Dritt-Dienstleistern (Floristen, Techniker etc.), welche nicht mehr storniert werden können, werden vollumfänglich weiter verrechnet.
8. Rücktritt von FIORESE
FIORESE ist berechtigt, von dem Veranstaltungsvertrag/ Angebot aus schwerwiegenden Gründen zurückzutreten. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn
• eine erforderliche Bewilligung aus einem von der Kundin zu vertretenden Umstand nicht erteilt bzw. entzogen wird;
• die Kundin die im Vertrag vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht erbringt;
• das Konkursverfahren über das Vermögen der Kundin eröffnet wird;
• die von der Kundin gestellten Räumlichkeiten nicht in vertragsgemäßem Zustand sind und dies die ordnungsgemäße Durchführung der gastronomischen Bewirtschaftungsleistung mehr als nur unerheblich erschwert;
• sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass die von der Kundin beauftragte Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf von FIORESE gefährdet. Dies gilt insbesondere dann, wenn FIORESE über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Beauftragung durch die Kundin nicht ausreichend oder nicht wahrheitsgemäss informiert wurde.
Soweit FIORESE von den vorgenannten Rücktrittsrechten Gebrauch macht, ist die Kundin verpflichtet, sämtliche FIORESE durch den Rücktritt entstandenen Schäden zu ersetzen.
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
9.Events/Catering in Veranstaltungsräumen eines Dritten
Soweit aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die Veranstaltungsräume durch einen Drittten gestellt werden, gilt folgendes:
Die Kundin ist verpflichtet, mit dem Dritten die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen zur Nutzung der Veranstaltungsräumlichkeiten zu schliessen.
Die Kundin ist verpflichtet sicherzustellen, dass die vertragliche Vereinbarung mit dem Dritten so ausgestaltet sind, dass FIORESE die offerierten Verpflichtungen erfüllen kann.
10. Verlust und Beschädigung von Material von FIORESE
Wird seitens FIORESE Material zur Verfügung gestellt, welches nach Beendigung des Anlasses an ihn zu retournieren ist (zum Beispiel Gläser, Geschirr, Bestecke, Wäsche etc.), so ist die Kundin verpflichtet, das Material vollständig und unversehrt an den FIORESE zurück zu geben. FIORESE ist verantwortlich für die Reinigung des retournierten Materials. FIORESE ist berechtigt, Verluste und Beschädigungen durch Gäste der Kundin in Rechnung zu stellen.
11. Wareneinkauf und Logistik
FIORESE ist zuständig für den Einkauf der für das Catering verwendeten Waren. Er ist verantwortlich für die Auswahl und Qualität der Lieferanten und stellt die erforderliche Logistik sicher.
Die Kundin stellt sicher, dass Warenanlieferungen jederzeit ungehindert möglich sind. Die Warenannahme erfolgt durch die Mitarbeitenden von FIORESE
Der Einkauf erfolgt auf Rechnung FIORESE. FIORESE übernimmt daher die Festlegung der Mengen, die Preisgestaltung und die Zahlungsmodalitäten gegenüber den Lieferanten. Der Kundin entstehen somit aus den Vereinbarungen von FIORESE mit seinen Lieferanten keinerlei Verpflichtungen und Ansprüche.
12. Rechte an Ideen etc.
Sämtliche Rechte an den präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Rezepturen, Abbildungen, Videos und Texten stehen im geistigen Eigentum von FIORESE.
13. Mitarbeitende von FIORESE
FIORESE stellt das Personal gemäss Vereinbarung. Die anwendbaren Stundensätze ergeben sich aus der Offerte.
Sämtliches von FIORESE eingesetztes Personal unterliegt ausschließlich dem Weisungsrecht von FIORESE.
14. Versicherungen / Bewilligung
Ohne anderslautende Vereinbarung ist die Kundin für den notwendigen Versicherungsschutz in Bezug auf Sach- und Personenschäden verantwortlich sowie sämtliche gesetzlich vorgeschriebene Bewilligungen, welche im Zusammenhang eines Events benötigt werden.
Die Kundin hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch Mitarbeitende, Gäste, sonstige Hilfskräfte oder durch Veranstaltungsteilnehmer oder Subunternehmer, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Kundin verursacht worden sind, ebenso zu haften, wie für Verluste und Beschädigungen, die er selbst verursacht hat.
15. Rechnungsstellung und Barzahlung
Nach Durchführung des Anlasses erhält die Kundin von FIORESE eine Rechnung, die innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug eines Skontos zu begleichen ist. FIORESE behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung dieser Frist der Kundin Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.a sowie Mahngebühren in der Höhe von CHF 50 in Rechnung zu stellen.
16. Datenschutz
FIORESE verpflichtet sich, die allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit einzuhalten. FIORESE wird personenbezogene Daten der Kundin speichern und dazu nutzen, seine aus der eingegangenen vertraglichen Beziehung erwachsenen Pflichten zu erfüllen. Die Kundendaten werden vertraulich behandelt.
Die Daten können an Dritte weitergegeben werden, welche sie im Auftrag von FIORESE als Erfüllungsgehilfen gewisser Dienstleistungen bearbeiten. Dabei wird sichergestellt, dass die transferierten Daten ausreichend geschützt sind.
Den betroffenen Personen, über welche Daten bearbeitet werden, steht ein umfassendes Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der gespeicherten Daten zu.
17. Gewährleistung/Gefahrentragung und Haftung
Für die Leistungen gewährleistet FIORESE eine einwandfreie Qualität. Die Kundin ist verpflichtet, allfällige Einwände oder Mängel gegen die Leistungen während oder unmittelbar nach dem Anlass geltend zu machen. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt.
Die Haftung von FIORESE ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf dem Transport übernimmt die Kundin.
18. Höhere Gewalt
Ist FIORESE aufgrund eines Ereignisses Höherer Gewalt ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert, so kann ihm keine Verletzung oder Nichterfüllung des Vertrages zur Last gelegt werden, und er wird von diesen Verpflichtungen für den Zeitraum und in dem Umfang, in dem die Höhere Gewalt seine Leistungserbringung verhindert, befreit. Unter dem Begriff «höhere Gewalt» verstehen die Parteien eines oder mehrere unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, welche von aussen hereinbrechen und nicht abgewendet werden können, und die daraus entstehenden negativen Folgen. Höhere Gewalt umfasst beispielsweise: Naturkatastrophen wie Erdrutsche, Vulkanausbrüche, Erdbeben, Hochwasser, aussergewöhnliche Unwetter, Sturm, Blitzschlag, Lawinen, aber auch Seuchen, Epidemien, Pandemien und andere Ausbrüche von Krankheiten und daraus folgende behördliche Massnahmen wie Verbote und Quarantänen sowie grössere soziale Unruhen, Bürgerkrieg und Krieg.
19. Änderung AGB
Es sind die AGB in der jeweils gültigen Fassung anwendbar.
FIORESE behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen und zu ändern. Änderungen der AGB werden in geeigneter Weise, insbesondere durch entsprechende Publikation auf der Website, den Kundinnen mitgeteilt. Bitte konsultieren Sie deshalb regelmässig die Website.
20. Teilungültigkeit
Falls eine Bestimmung des Vertrags einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung widerspricht, so gilt anstelle dieser Bestimmung jene gesetzlich zulässige Regelung, die dem ursprünglichen Parteiwillen am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags wird dadurch nicht beeinträchtigt.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, welche sich im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Tätigkeit von FIORESE ergeben, ist Liestal.
August 2024
Lorenzo Fiorese
1. Geltungsbereiche
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für Verträge zwischen FIORESE, Schweiz (nachfolgend FIORESE) und der Kundin (nachfolgend Kundin) über die Erbringung von gastronomischen Dienstleistungen (einschließlich aller damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen) durch FIORESE bei Veranstaltungen der Kundin, insbesondere Kochevents & BBQ`S und zwar sowohl bei:
1. Stellung der Veranstaltungsräume durch die Kundin
2. Stellung der Veranstaltungsräume durch einen Dritten
FIORESE liefert ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kundin sind nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurden.
Individualabreden im Veranstaltungsvertrag/ Angebot haben - insbesondere auch bei Widersprüchen zwischen diesen Individualabreden und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen- Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind daher gesondert zu vereinbaren und als Individualabrede im Veranstaltungsvertrag/ Angebot aufzunehmen.
2. Dienstleistung des FIORESE
Die Kundin überträgt das Eventcatering am Anlass gemäss Detail-Offerte exklusiv an FIORESE.
FIORESE verpflichtet sich, bei der Besorgung des Caterings in sorgfältiger Weise vorzugehen. Er ist bemüht, das Catering zeitgerecht und zur vollsten Zufriedenheit der Kundin durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt.
3. Vertragsabschluss
Gestützt auf die Angaben der Kundin unterbreitet ihr FIORESE eine detaillierte Event/Catering-Offerte. Nach einer allfälligen Bereinigung der Offerte bestätigt die Kundin FIORESE ihr Einverständnis mit der Offerte elektronisch oder schriftlich und erteilt damit den Auftrag. In Eilfällen ist auch eine mündliche Zusage der Kundin bindend. In einem solchen Fall erfolgt eine schriftliche Bestätigung durch FIORESE unter Bezugnahme der Offerte.
Erfolgt die Bestätigung durch die Kundin nicht innert der von FIORESE gesetzten Frist, verliert die Offerte ihre Gültigkeit.
Der Vertrag kommt in sämtlichen Fällen zustande, sobald FIORESE den Auftrag schriftlich bestätigt hat.
Einzelheiten der Vereinbarung zwischen der Kundin und FIORESE ergeben sich demnach aus der elektronischen oder schriftlichen Auftragsbestätigung und allfälligen Anhängen, wobei die Anhänge integrierende Bestandteile des Vertrags zwischen den Parteien bilden.
4. Änderung der Personenzahl
Der Kunde muss FIORESE eine Änderung der Personenzahl spätestens 5 Tage vor Anlassbeginn mitteilen, wenn möglich in schriftlicher Form.
Spätere Änderungen können nicht mehr garantiert werden. Sollte die Personenzahl grösser sein als vereinbart, wird versucht, nach Möglichkeit der Kapazitäten, alle Personen zu bewirten.
Die definitive Teilnehmerzahl muss spätestens 3 Arbeitstage vor dem Anlass mitgeteilt werden. Diese Personenzahl dient als Basis für die Rechnungsstellung. Für nicht erscheinende Teilnehmende werden die vollen Kosten berechnet.
Personenänderungen können zudem Anpassungen der kalkulierten Preise zur Folge haben.
5. Geringfügige Änderungen
FIORESE behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, aufgrund von fehlenden Waren oder nicht einkalkulierten Preiserhöhungen, seine Dienstleistungen angemessen zu ändern bzw. anzupassen.
6. Vorauszahlung
FIORESE ist berechtigt, bei Vertragsabschluss von der Kundin eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Details regelt die Offerte bzw. der Vertrag.
7. Stornierung
Bei Annullierung eines Auftrags durch den Kunden stellt FIORESE folgende Kosten in Rechnung:
• Bis 96 Stunden vor dem Anlass 50% der vereinbarten Leistung
• Bis 48 Stunden vor dem Anlass 100% der vereinbarten Leistung
Bereits entstandene Kosten von Dritt-Dienstleistern (Floristen, Techniker etc.), welche nicht mehr storniert werden können, werden vollumfänglich weiter verrechnet.
8. Rücktritt von FIORESE
FIORESE ist berechtigt, von dem Veranstaltungsvertrag/ Angebot aus schwerwiegenden Gründen zurückzutreten. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn
• eine erforderliche Bewilligung aus einem von der Kundin zu vertretenden Umstand nicht erteilt bzw. entzogen wird;
• die Kundin die im Vertrag vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht erbringt;
• das Konkursverfahren über das Vermögen der Kundin eröffnet wird;
• die von der Kundin gestellten Räumlichkeiten nicht in vertragsgemäßem Zustand sind und dies die ordnungsgemäße Durchführung der gastronomischen Bewirtschaftungsleistung mehr als nur unerheblich erschwert;
• sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass die von der Kundin beauftragte Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf von FIORESE gefährdet. Dies gilt insbesondere dann, wenn FIORESE über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Beauftragung durch die Kundin nicht ausreichend oder nicht wahrheitsgemäss informiert wurde.
Soweit FIORESE von den vorgenannten Rücktrittsrechten Gebrauch macht, ist die Kundin verpflichtet, sämtliche FIORESE durch den Rücktritt entstandenen Schäden zu ersetzen.
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
9.Events/Catering in Veranstaltungsräumen eines Dritten
Soweit aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die Veranstaltungsräume durch einen Drittten gestellt werden, gilt folgendes:
Die Kundin ist verpflichtet, mit dem Dritten die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen zur Nutzung der Veranstaltungsräumlichkeiten zu schliessen.
Die Kundin ist verpflichtet sicherzustellen, dass die vertragliche Vereinbarung mit dem Dritten so ausgestaltet sind, dass FIORESE die offerierten Verpflichtungen erfüllen kann.
10. Verlust und Beschädigung von Material von FIORESE
Wird seitens FIORESE Material zur Verfügung gestellt, welches nach Beendigung des Anlasses an ihn zu retournieren ist (zum Beispiel Gläser, Geschirr, Bestecke, Wäsche etc.), so ist die Kundin verpflichtet, das Material vollständig und unversehrt an den FIORESE zurück zu geben. FIORESE ist verantwortlich für die Reinigung des retournierten Materials. FIORESE ist berechtigt, Verluste und Beschädigungen durch Gäste der Kundin in Rechnung zu stellen.
11. Wareneinkauf und Logistik
FIORESE ist zuständig für den Einkauf der für das Catering verwendeten Waren. Er ist verantwortlich für die Auswahl und Qualität der Lieferanten und stellt die erforderliche Logistik sicher.
Die Kundin stellt sicher, dass Warenanlieferungen jederzeit ungehindert möglich sind. Die Warenannahme erfolgt durch die Mitarbeitenden von FIORESE
Der Einkauf erfolgt auf Rechnung FIORESE. FIORESE übernimmt daher die Festlegung der Mengen, die Preisgestaltung und die Zahlungsmodalitäten gegenüber den Lieferanten. Der Kundin entstehen somit aus den Vereinbarungen von FIORESE mit seinen Lieferanten keinerlei Verpflichtungen und Ansprüche.
12. Rechte an Ideen etc.
Sämtliche Rechte an den präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Rezepturen, Abbildungen, Videos und Texten stehen im geistigen Eigentum von FIORESE.
13. Mitarbeitende von FIORESE
FIORESE stellt das Personal gemäss Vereinbarung. Die anwendbaren Stundensätze ergeben sich aus der Offerte.
Sämtliches von FIORESE eingesetztes Personal unterliegt ausschließlich dem Weisungsrecht von FIORESE.
14. Versicherungen / Bewilligung
Ohne anderslautende Vereinbarung ist die Kundin für den notwendigen Versicherungsschutz in Bezug auf Sach- und Personenschäden verantwortlich sowie sämtliche gesetzlich vorgeschriebene Bewilligungen, welche im Zusammenhang eines Events benötigt werden.
Die Kundin hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch Mitarbeitende, Gäste, sonstige Hilfskräfte oder durch Veranstaltungsteilnehmer oder Subunternehmer, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Kundin verursacht worden sind, ebenso zu haften, wie für Verluste und Beschädigungen, die er selbst verursacht hat.
15. Rechnungsstellung und Barzahlung
Nach Durchführung des Anlasses erhält die Kundin von FIORESE eine Rechnung, die innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug eines Skontos zu begleichen ist. FIORESE behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung dieser Frist der Kundin Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.a sowie Mahngebühren in der Höhe von CHF 50 in Rechnung zu stellen.
16. Datenschutz
FIORESE verpflichtet sich, die allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit einzuhalten. FIORESE wird personenbezogene Daten der Kundin speichern und dazu nutzen, seine aus der eingegangenen vertraglichen Beziehung erwachsenen Pflichten zu erfüllen. Die Kundendaten werden vertraulich behandelt.
Die Daten können an Dritte weitergegeben werden, welche sie im Auftrag von FIORESE als Erfüllungsgehilfen gewisser Dienstleistungen bearbeiten. Dabei wird sichergestellt, dass die transferierten Daten ausreichend geschützt sind.
Den betroffenen Personen, über welche Daten bearbeitet werden, steht ein umfassendes Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der gespeicherten Daten zu.
17. Gewährleistung/Gefahrentragung und Haftung
Für die Leistungen gewährleistet FIORESE eine einwandfreie Qualität. Die Kundin ist verpflichtet, allfällige Einwände oder Mängel gegen die Leistungen während oder unmittelbar nach dem Anlass geltend zu machen. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt.
Die Haftung von FIORESE ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf dem Transport übernimmt die Kundin.
18. Höhere Gewalt
Ist FIORESE aufgrund eines Ereignisses Höherer Gewalt ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert, so kann ihm keine Verletzung oder Nichterfüllung des Vertrages zur Last gelegt werden, und er wird von diesen Verpflichtungen für den Zeitraum und in dem Umfang, in dem die Höhere Gewalt seine Leistungserbringung verhindert, befreit. Unter dem Begriff «höhere Gewalt» verstehen die Parteien eines oder mehrere unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, welche von aussen hereinbrechen und nicht abgewendet werden können, und die daraus entstehenden negativen Folgen. Höhere Gewalt umfasst beispielsweise: Naturkatastrophen wie Erdrutsche, Vulkanausbrüche, Erdbeben, Hochwasser, aussergewöhnliche Unwetter, Sturm, Blitzschlag, Lawinen, aber auch Seuchen, Epidemien, Pandemien und andere Ausbrüche von Krankheiten und daraus folgende behördliche Massnahmen wie Verbote und Quarantänen sowie grössere soziale Unruhen, Bürgerkrieg und Krieg.
19. Änderung AGB
Es sind die AGB in der jeweils gültigen Fassung anwendbar.
FIORESE behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen und zu ändern. Änderungen der AGB werden in geeigneter Weise, insbesondere durch entsprechende Publikation auf der Website, den Kundinnen mitgeteilt. Bitte konsultieren Sie deshalb regelmässig die Website.
20. Teilungültigkeit
Falls eine Bestimmung des Vertrags einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung widerspricht, so gilt anstelle dieser Bestimmung jene gesetzlich zulässige Regelung, die dem ursprünglichen Parteiwillen am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags wird dadurch nicht beeinträchtigt.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, welche sich im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Tätigkeit von FIORESE ergeben, ist Liestal.
August 2024
Lorenzo Fiorese